Krankenversicherung
Gesetzlich oder privat: worum es bei dieser Entscheidung wirklich geht
Die Frage wird meist über den Beitrag gestellt. Entschieden wird sie über etwas anderes: über den Zugang, über Ihre Familie, über den Leistungsrahmen und darüber, wie gut die Entscheidung noch zu Ihnen passt, wenn Sie sechzig sind.
Diese Seite erklärt den Rahmen. Sie empfiehlt kein System und rechnet keine Beiträge gegeneinander.
Zwei Systeme, zwei Logiken
Der Unterschied liegt nicht in der Höhe des Beitrags, sondern darin, woraus sich Beitrag und Leistung überhaupt ergeben.
- Wonach sich der Beitrag richtet
Gesetzlich
Nach Ihrem Einkommen bis zu einer Grenze. Wer mehr verdient, zahlt mehr — unabhängig davon, wie oft er zur Ärztin geht.
Privat
Nach Eintrittsalter, vereinbartem Leistungsumfang und der Einschätzung des Gesundheitszustands bei Vertragsbeginn. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle.
- Woraus sich der Leistungsumfang ergibt
Gesetzlich
Aus dem Gesetz und den Beschlüssen der Selbstverwaltung. Er ist für alle gleich und kann sich ändern.
Privat
Aus dem Vertrag, den Sie abschließen. Er ist damit auf Dauer festgelegt — was drinsteht, gilt; was nicht drinsteht, gilt auch nicht.
- Wie Angehörige einbezogen werden
Gesetzlich
Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder können ohne eigenen Beitrag mitversichert sein, wenn die Voraussetzungen des § 10 SGB V vorliegen.
Privat
Jede Person hat einen eigenen Vertrag und einen eigenen Beitrag. Eine beitragsfreie Mitversicherung gibt es dort nicht.
Der gesetzliche Zugang
Wer privat versichert sein kann, steht nicht im Belieben. § 6 SGB V regelt, wer von der Versicherungspflicht frei ist. Bei Angestellten ist das an die Jahresarbeitsentgeltgrenze geknüpft — den Betrag, den das regelmäßige Bruttojahresentgelt überschreiten muss.
Für 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Der Wert ändert sich jährlich durch Verordnung.
Bei Angestellten kann die Versicherungspflicht bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze grundsätzlich erst zum Jahresende entfallen. Zusätzlich muss das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die für das folgende Kalenderjahr geltende Grenze überschreiten (§ 6 Abs. 4 SGB V). Die konkrete Einordnung im Einzelfall wird hier nicht geprüft.
Bei Selbstständigen und Beamten ist der Zugang nicht an eine Entgeltgrenze geknüpft. Dort gelten eigene Regeln, die von der konkreten Ausgangslage abhängen.
Wer außer Ihnen betroffen ist
Das ist der Punkt, der am häufigsten übersehen wird. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehe- oder Lebenspartner und Kinder ohne eigenen Beitrag mitversichert sein, wenn die Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllt sind — dazu gehören eine Einkommensgrenze und, bei Kindern, Altersgrenzen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es diese beitragsfreie Mitversicherung nicht. Jede Person braucht einen eigenen Vertrag. Wer heute allein lebt, sollte deshalb wenigstens einmal durchdenken, was eine Familiengründung an dieser Rechnung ändern würde.
Leistungsrahmen und Gesundheitsprüfung
Im gesetzlichen System ergibt sich der Leistungsumfang aus dem Gesetz. Er gilt für alle gleich, und er kann sich im Lauf der Zeit ändern. Im privaten System ergibt er sich aus Ihrem Vertrag. Das schafft Verlässlichkeit — aber nur für das, was tatsächlich vereinbart ist.
Deshalb lohnt es, vor jeder Entscheidung zu klären, was Ihnen an Leistungen wirklich wichtig ist. Nicht abstrakt, sondern konkret: Was möchten Sie im Ernstfall beanspruchen können?
Für einen privaten Vertrag kann eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Ihr Ergebnis steht am Anfang nicht fest und lässt sich nicht vorwegnehmen. Auf dieser Website wird deshalb an keiner Stelle nach Ihrem Gesundheitszustand gefragt.
Die lange Perspektive und der Ruhestand
Diese Entscheidung ist auf Jahrzehnte angelegt und praktisch nur schwer zurückzunehmen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist an Voraussetzungen gebunden und wird mit zunehmendem Alter regelmäßig schwieriger.
Im Ruhestand unterscheidet sich die Systematik grundlegend. Im gesetzlichen System richtet sich der Beitrag weiterhin nach den Einkünften — im privaten System nach dem Vertrag. Wer heute entscheidet, entscheidet also auch für diese Phase mit.
Das ist der eigentliche Grund, warum ein Beitragsvergleich von heute nicht weiterhilft: Er beschreibt einen Zustand, nicht den Weg.
Ihre Situation einordnen
Die GKV/PKV-Orientierung stellt Ihnen sieben Fragen und zeigt danach, welche der hier beschriebenen Punkte bei Ihnen genauer anzusehen sind — und was für eine belastbare Entscheidung noch fehlt. Sie nennt keinen Gewinner, berechnet keinen Beitrag und fragt nicht nach Ihrer Gesundheit.
Häufige Fragen
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen den Systemen?
Wer kann überhaupt privat versichert sein?
Warum rechnen Sie hier keine Beiträge gegeneinander?
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Kann ich später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Zahlt mein Arbeitgeber bei einer privaten Versicherung mit?
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Normen. Sie beschreiben den gesetzlichen Rahmen, nicht Ihren Einzelfall.
- § 5 SGB V
- Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist
- § 6 SGB V
- Versicherungsfreiheit; Zugang über die Jahresarbeitsentgeltgrenze; Ende der Versicherungspflicht erst zum Jahresende und nur, wenn auch die Grenze des Folgejahres überschritten wird (Abs. 4)
- § 10 SGB V
- Beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder; Voraussetzungen und Altersgrenzen
- § 257 SGB V
- Beitragszuschuss des Arbeitgebers für freiwillig oder privat krankenversicherte Beschäftigte; der Zuschuss ist der Höhe nach begrenzt
Stand der Prüfung am Gesetzestext: 09.09.2026
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