Privathaftpflicht
Der einzige Schaden ohne Obergrenze ist der, den Sie anderen zufügen
Bei fast allen anderen Risiken kennen Sie die Größenordnung: Ein Fahrrad kostet so viel, eine Wohnungseinrichtung so viel. Bei der Haftung gegenüber anderen ist das anders — dort bestimmt der Schaden die Höhe, nicht Ihr Besitz.
Welches Risiko hier gemeint ist
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen. So steht es in § 823 BGB.
Entscheidend ist der zweite Teil: Diese Pflicht hat keine gesetzliche Obergrenze. Sie richtet sich nach dem Schaden, nicht nach dem, was Sie haben. Bei Personenschäden kann das auch künftige Kosten umfassen, die über Jahre entstehen.
Das ist der sachliche Grund, warum dieses Thema in der Reihenfolge weit vorn steht — nicht die Häufigkeit solcher Fälle, sondern ihre mögliche Höhe.
Was bei einem bestehenden Vertrag geprüft wird
Die häufigste Annahme lautet: Ich habe eine Privathaftpflicht, also ist das Thema erledigt. Die folgenden Punkte entscheiden darüber, ob das stimmt.
- Wer ist mitversichert?
- Partnerin oder Partner, Kinder, gegebenenfalls über die Ausbildung hinaus. Diese Frage ändert sich mit jeder Veränderung im Haushalt — und sie wird selten nachgezogen.
- Wie werden Kinder behandelt?
- Das Gesetz nimmt jüngere Kinder von der Verantwortlichkeit aus (§ 828 BGB). Wer den Schaden dann trägt, ist eine eigene Frage — und sie wird in Verträgen unterschiedlich beantwortet.
- Welche Lebensbereiche sind erfasst?
- Wohnen zur Miete oder im Eigentum, Tierhaltung, Ehrenamt, ein Gefälligkeitsdienst für Nachbarn: Was dazugehört und was nicht, ergibt sich aus dem Vertrag, nicht aus dem Namen der Versicherung.
- Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- Sie ist der Rahmen, in dem geleistet wird — aber sie sagt nichts darüber aus, ob der Schaden überhaupt unter den Vertrag fällt. Eine hohe Summe auf einem engen Vertrag hilft nicht weiter.
- Wie alt ist der Vertrag?
- Bedingungen entwickeln sich. Ein Vertrag, der seit vielen Jahren unverändert läuft, bildet häufig eine Lebenssituation ab, die es so nicht mehr gibt.
Die Lebenssituation entscheidet mit
Ein Vertrag bildet die Situation ab, die bei Abschluss bestand. Ein Single-Vertrag aus der Studienzeit passt selten zu einem Haushalt mit Kindern, ein Mietvertrag-Szenario selten zum Eigenheim.
Deshalb ist die nützlichste Frage nicht, was der Vertrag kostet, sondern wer und was heute zum Haushalt gehört — und ob das so im Vertrag steht.
Ihre Situation einordnen
Der Versicherungs-Check fragt nach Ihrer Lebenssituation und zeigt, ob dieses Thema bei Ihnen vorrangig ist. Er prüft dabei keine Verträge — dafür braucht es die Unterlagen und ein Gespräch.
Häufige Fragen
Wofür hafte ich privat überhaupt?
Reicht eine Prüfung der Versicherungssumme?
Was gilt, wenn mein Kind einen Schaden verursacht?
Wann sollte ich meinen Vertrag ansehen?
Ist eine Privathaftpflicht vorgeschrieben?
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Normen. Sie beschreiben den gesetzlichen Rahmen, nicht Ihren Einzelfall.
- § 823 BGB
- Schadensersatzpflicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum eines anderen
- § 828 BGB
- Verantwortlichkeit Minderjähriger: keine Haftung unter sieben Jahren, Sonderregel bis zehn Jahren im Straßenverkehr, danach abhängig von der Einsichtsfähigkeit
Stand der Prüfung am Gesetzestext: 09.09.2026
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