Privathaftpflicht

Der einzige Schaden ohne Obergrenze ist der, den Sie anderen zufügen

Bei fast allen anderen Risiken kennen Sie die Größenordnung: Ein Fahrrad kostet so viel, eine Wohnungseinrichtung so viel. Bei der Haftung gegenüber anderen ist das anders — dort bestimmt der Schaden die Höhe, nicht Ihr Besitz.

Welches Risiko hier gemeint ist

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen. So steht es in § 823 BGB.

Entscheidend ist der zweite Teil: Diese Pflicht hat keine gesetzliche Obergrenze. Sie richtet sich nach dem Schaden, nicht nach dem, was Sie haben. Bei Personenschäden kann das auch künftige Kosten umfassen, die über Jahre entstehen.

Das ist der sachliche Grund, warum dieses Thema in der Reihenfolge weit vorn steht — nicht die Häufigkeit solcher Fälle, sondern ihre mögliche Höhe.

Was bei einem bestehenden Vertrag geprüft wird

Die häufigste Annahme lautet: Ich habe eine Privathaftpflicht, also ist das Thema erledigt. Die folgenden Punkte entscheiden darüber, ob das stimmt.

Wer ist mitversichert?
Partnerin oder Partner, Kinder, gegebenenfalls über die Ausbildung hinaus. Diese Frage ändert sich mit jeder Veränderung im Haushalt — und sie wird selten nachgezogen.
Wie werden Kinder behandelt?
Das Gesetz nimmt jüngere Kinder von der Verantwortlichkeit aus (§ 828 BGB). Wer den Schaden dann trägt, ist eine eigene Frage — und sie wird in Verträgen unterschiedlich beantwortet.
Welche Lebensbereiche sind erfasst?
Wohnen zur Miete oder im Eigentum, Tierhaltung, Ehrenamt, ein Gefälligkeitsdienst für Nachbarn: Was dazugehört und was nicht, ergibt sich aus dem Vertrag, nicht aus dem Namen der Versicherung.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Sie ist der Rahmen, in dem geleistet wird — aber sie sagt nichts darüber aus, ob der Schaden überhaupt unter den Vertrag fällt. Eine hohe Summe auf einem engen Vertrag hilft nicht weiter.
Wie alt ist der Vertrag?
Bedingungen entwickeln sich. Ein Vertrag, der seit vielen Jahren unverändert läuft, bildet häufig eine Lebenssituation ab, die es so nicht mehr gibt.

Die Lebenssituation entscheidet mit

Ein Vertrag bildet die Situation ab, die bei Abschluss bestand. Ein Single-Vertrag aus der Studienzeit passt selten zu einem Haushalt mit Kindern, ein Mietvertrag-Szenario selten zum Eigenheim.

Deshalb ist die nützlichste Frage nicht, was der Vertrag kostet, sondern wer und was heute zum Haushalt gehört — und ob das so im Vertrag steht.

Ihre Situation einordnen

Der Versicherungs-Check fragt nach Ihrer Lebenssituation und zeigt, ob dieses Thema bei Ihnen vorrangig ist. Er prüft dabei keine Verträge — dafür braucht es die Unterlagen und ein Gespräch.

Häufige Fragen

Wofür hafte ich privat überhaupt?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum eines anderen verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 823 BGB). Diese Pflicht ist der Höhe nach nicht begrenzt und endet nicht mit dem vorhandenen Vermögen.
Reicht eine Prüfung der Versicherungssumme?
Nein. Die Versicherungssumme beschreibt nur die Obergrenze der Leistung. Ob ein konkreter Schaden überhaupt unter den Vertrag fällt, entscheidet sich an den Bedingungen: Wer ist mitversichert, welche Lebensbereiche sind erfasst, welche Fälle sind ausgeschlossen. Eine Prüfung, die nur auf die Summe schaut, sieht die Hälfte nicht.
Was gilt, wenn mein Kind einen Schaden verursacht?
Wer das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden nicht verantwortlich; bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr gilt eine Sonderregel für bestimmte Unfälle im Straßenverkehr. Darüber hinaus kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an (§ 828 BGB). Ist das Kind nicht verantwortlich, greift die Haftung nicht automatisch bei den Eltern — sie setzt eine eigene Pflichtverletzung voraus. Wie ein Vertrag mit solchen Fällen umgeht, ist deshalb ein eigener Prüfpunkt.
Wann sollte ich meinen Vertrag ansehen?
Immer dann, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert: Zusammenziehen, Heirat, Geburt eines Kindes, Umzug, Eigentum, ein Tier im Haushalt, ein Ehrenamt. Nicht der Beitrag ist der Anlass, sondern die Veränderung.
Ist eine Privathaftpflicht vorgeschrieben?
Nein, sie ist freiwillig. Die Haftung selbst ist es nicht — sie ergibt sich aus dem Gesetz und besteht unabhängig davon, ob ein Vertrag existiert.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Normen. Sie beschreiben den gesetzlichen Rahmen, nicht Ihren Einzelfall.

§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum eines anderen
§ 828 BGB
Verantwortlichkeit Minderjähriger: keine Haftung unter sieben Jahren, Sonderregel bis zehn Jahren im Straßenverkehr, danach abhängig von der Einsichtsfähigkeit

Stand der Prüfung am Gesetzestext: 09.09.2026

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