Rechner
Was bleibt, wenn Sie länger krank sind?
Die ersten 6 Wochen merkt ein Angestellter nichts. Der Einschnitt kommt danach — und wie tief er ist, hängt davon ab, wie Sie versichert sind und was Sie verdienen. Beides fragt dieser Rechner ab, mehr nicht.
Sie entscheidet darüber, ob überhaupt Krankengeld fließt — und ab wann.
Ihr regelmäßiges Bruttoentgelt beziehungsweise Arbeitseinkommen.
Der Betrag, von dem der Haushalt tatsächlich lebt.
Falls vorhanden. Sonst 0 lassen.
Monatlicher Abstand zu Ihrem Netto ab Woche 7
260,00 €
Mindestens dieser Betrag. Modellrechnung nach den gesetzlichen Regeln, kein Bescheid und keine Zusage. Was Ihre Krankenkasse tatsächlich festsetzt, kann abweichen.
Woche 1 bis 6
Entgeltfortzahlung
Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter — bis zur Dauer von 6 Wochen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EntgFG). In dieser Zeit ändert sich am Einkommen nichts.
Ab Woche 7
Krankengeld
70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Gezahlt wird kalendertäglich; hier wird mit 30 Tagen je Monat umgerechnet.
Nach 78 Wochen
Das Krankengeld endet
Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren gezahlt (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Danach geht es nicht mehr um Krankheit, sondern um Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.
Bei Ihnen greift die Obergrenze: Das Krankengeld darf 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 47 Abs. 1 SGB V). Der Betrag aus den 70 % des Regelentgelts läge darüber.
Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab; Grundlage sind 80 % des zugrunde liegenden Arbeitsentgelts (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Der ausgezahlte Betrag ist deshalb niedriger als hier gezeigt — und der Abstand zu Ihrem Nettoeinkommen entsprechend größer.
Nicht berücksichtigt: Einmalzahlungen, schwankendes Entgelt, Kurzarbeit, mehrere Beschäftigungen, Einkünfte der übrigen Haushaltsmitglieder und Leistungen aus bestehenden Verträgen, die Sie hier nicht angegeben haben.
Was berechnet wird
Das gesetzliche Krankengeld nach § 47 SGB V — 70 % des Regelentgelts, gedeckelt auf 90 % des Nettoarbeitsentgelts und begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze — und der Abstand zu Ihrem Nettoeinkommen.
Was nicht berechnet wird
Kein Beitrag, kein Tarif, keine Leistung eines Versicherers. Keine Einmalzahlungen, kein schwankendes Entgelt, keine genaue Nettoberechnung des Krankengeldes — dafür wären Angaben nötig, die hier bewusst nicht erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 1 Satz 1 EntgFGEntgeltfortzahlung bis zur Dauer von 6 Wochen
- § 44 Abs. 2 SGB VWer keinen Anspruch auf Krankengeld hat – und die Wahlerklärung Selbstständiger
- § 47 Abs. 1 SGB V70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts
- § 47 Abs. 6 SGB VRegelentgelt nur bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze
- § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB Vlängstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Krankheit
- § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI80 % des zugrunde liegenden Arbeitsentgelts sind beitragspflichtig
- § 224 Abs. 1 SGB VBeitragsfreiheit in der Krankenversicherung während des Bezugs
Gesetzestexte abgerufen über gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), geprüft am 27.09.2026. Die Beitragsbemessungsgrenze stammt aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026.
Häufige Fragen
Bekommt wirklich jeder ab dem 43. Tag Krankengeld?
Wie hoch ist das Krankengeld?
Warum steht da „mindestens“ über der Differenz?
Wie lange wird gezahlt?
Warum wird mit 30 Tagen je Monat gerechnet?
Ist das ein Angebot?
Werden meine Eingaben gespeichert?
Darüber sprechen
Eine Rechnung zeigt den Abstand. Ob er geschlossen werden sollte, wie lange er überbrückt werden müsste und was davor kommt — das hängt an Ihrer Situation. Ihr Ergebnis oben bleibt sichtbar; Kontaktdaten brauchen Sie dafür nicht.