Rechner

Was bleibt, wenn Sie länger krank sind?

Die ersten 6 Wochen merkt ein Angestellter nichts. Der Einschnitt kommt danach — und wie tief er ist, hängt davon ab, wie Sie versichert sind und was Sie verdienen. Beides fragt dieser Rechner ab, mehr nicht.

Ihre Situation

Sie entscheidet darüber, ob überhaupt Krankengeld fließt — und ab wann.

€ / Monat

Ihr regelmäßiges Bruttoentgelt beziehungsweise Arbeitseinkommen.

€ / Monat

Der Betrag, von dem der Haushalt tatsächlich lebt.

€ / Tag

Falls vorhanden. Sonst 0 lassen.

Monatlicher Abstand zu Ihrem Netto ab Woche 7

260,00 €

Mindestens dieser Betrag. Modellrechnung nach den gesetzlichen Regeln, kein Bescheid und keine Zusage. Was Ihre Krankenkasse tatsächlich festsetzt, kann abweichen.

Ihr Nettoeinkommen2.600,00 € / Monat
Krankengeld (brutto, vor Beitragsabzug)2.340,00 € / Monat
davon je Kalendertag78,00 € / Tag
Kommt insgesamt an (brutto)2.340,00 € / Monat
  1. Woche 1 bis 6

    Entgeltfortzahlung

    Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter — bis zur Dauer von 6 Wochen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EntgFG). In dieser Zeit ändert sich am Einkommen nichts.

  2. Ab Woche 7

    Krankengeld

    70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Gezahlt wird kalendertäglich; hier wird mit 30 Tagen je Monat umgerechnet.

  3. Nach 78 Wochen

    Das Krankengeld endet

    Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren gezahlt (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Danach geht es nicht mehr um Krankheit, sondern um Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.

Bei Ihnen greift die Obergrenze: Das Krankengeld darf 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 47 Abs. 1 SGB V). Der Betrag aus den 70 % des Regelentgelts läge darüber.

Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab; Grundlage sind 80 % des zugrunde liegenden Arbeitsentgelts (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Der ausgezahlte Betrag ist deshalb niedriger als hier gezeigt — und der Abstand zu Ihrem Nettoeinkommen entsprechend größer.

Nicht berücksichtigt: Einmalzahlungen, schwankendes Entgelt, Kurzarbeit, mehrere Beschäftigungen, Einkünfte der übrigen Haushaltsmitglieder und Leistungen aus bestehenden Verträgen, die Sie hier nicht angegeben haben.

Was berechnet wird

Das gesetzliche Krankengeld nach § 47 SGB V — 70 % des Regelentgelts, gedeckelt auf 90 % des Nettoarbeitsentgelts und begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze — und der Abstand zu Ihrem Nettoeinkommen.

Was nicht berechnet wird

Kein Beitrag, kein Tarif, keine Leistung eines Versicherers. Keine Einmalzahlungen, kein schwankendes Entgelt, keine genaue Nettoberechnung des Krankengeldes — dafür wären Angaben nötig, die hier bewusst nicht erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

  • § 3 Abs. 1 Satz 1 EntgFGEntgeltfortzahlung bis zur Dauer von 6 Wochen
  • § 44 Abs. 2 SGB VWer keinen Anspruch auf Krankengeld hat – und die Wahlerklärung Selbstständiger
  • § 47 Abs. 1 SGB V70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts
  • § 47 Abs. 6 SGB VRegelentgelt nur bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze
  • § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB Vlängstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Krankheit
  • § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI80 % des zugrunde liegenden Arbeitsentgelts sind beitragspflichtig
  • § 224 Abs. 1 SGB VBeitragsfreiheit in der Krankenversicherung während des Bezugs

Gesetzestexte abgerufen über gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), geprüft am 27.09.2026. Die Beitragsbemessungsgrenze stammt aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026.

Häufige Fragen

Bekommt wirklich jeder ab dem 43. Tag Krankengeld?
Nein. Gesetzliches Krankengeld setzt eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch voraus. Privat Krankenversicherte haben ihn nicht. Hauptberuflich Selbstständige in der GKV haben ihn nur, wenn sie das gegenüber ihrer Krankenkasse erklärt haben (§ 44 Abs. 2 SGB V). Und die Höhe ist nicht für alle gleich, sondern hängt am beitragspflichtigen Entgelt.
Wie hoch ist das Krankengeld?
70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens aber 90 vom Hundert des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Das Regelentgelt wird nur bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 47 Abs. 6 SGB V) – wer mehr verdient, bekommt von diesem Teil nichts mit angerechnet.
Warum steht da „mindestens“ über der Differenz?
Weil hier mit dem Brutto-Krankengeld gerechnet wird. Davon gehen noch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab; Grundlage sind 80 % des zugrunde liegenden Arbeitsentgelts (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). In der Krankenversicherung besteht währenddessen Beitragsfreiheit (§ 224 Abs. 1 SGB V). Der ausgezahlte Betrag ist also niedriger als der gezeigte – der Abstand zu Ihrem Netto entsprechend größer, nie kleiner.
Wie lange wird gezahlt?
Wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Die ersten sechs Wochen davon deckt in einem Arbeitsverhältnis die Entgeltfortzahlung ab.
Warum wird mit 30 Tagen je Monat gerechnet?
Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt, das Einkommen monatlich. Für die Umrechnung wird durchgängig mit 30 Kalendertagen gerechnet – das ist die übliche Umrechnung bei monatlich abgerechnetem Entgelt. Sie steht offen im Ergebnis und wird nicht versteckt.
Ist das ein Angebot?
Nein. Der Rechner nennt keinen Tarif, keinen Beitrag und keine Leistung eines Versicherers. Er rechnet die gesetzliche Mechanik. Ob und in welcher Höhe eine zusätzliche Absicherung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Situation ab und gehört ins Gespräch.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser. Gespeichert wird nichts, in die Adresszeile wird nichts geschrieben, und von allein geht nichts hinaus. Übermittelt wird nur, wenn Sie das Formular unter dem Ergebnis ausfüllen und absenden — und dann genau die Angaben, die dort aufgelistet sind. Für das Ergebnis brauchen Sie keine Kontaktdaten anzugeben.

Darüber sprechen

Eine Rechnung zeigt den Abstand. Ob er geschlossen werden sollte, wie lange er überbrückt werden müsste und was davor kommt — das hängt an Ihrer Situation. Ihr Ergebnis oben bleibt sichtbar; Kontaktdaten brauchen Sie dafür nicht.