Pflege

Was würde ein Pflegefall mit Ihrem Vermögen machen?

Jahrzehntelang gearbeitet, Rücklagen aufgebaut, vielleicht das Haus abbezahlt. Und dann entstehen im Pflegefall jeden Monat Kosten, die die Pflegekasse nicht trägt — über Jahre. Die Frage ist nicht, ob das teuer ist. Die Frage ist, wie lange Ihre Rücklagen das tragen würden.

Die Zahl, um die es geht

Im ersten Aufenthaltsjahr zahlen Menschen in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche — nach der Leistung der Pflegekasse und nach dem Leistungszuschlag.

Durchschnittliche Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege nach Aufenthaltsdauer, Bundesdurchschnitt, Stand 1. Juli 2026
AufenthaltsdauerLeistungszuschlagEigenbeteiligung
im ersten Aufenthaltsjahr15 %3.364 €
ab 12 Monaten30 %3.051 €
ab 24 Monaten50 %2.633 €
ab 36 Monaten75 %2.111 €

Der Betrag besteht aus drei Teilen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die pflegerische Versorgung, den Investitionskosten der Einrichtung (521 €) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.068 €). Nur der erste Teil sinkt mit der Aufenthaltsdauer — die beiden anderen bleiben, und deshalb endet die Staffel nicht bei null. Ohne jeden Zuschuss läge der rechnerische Ausgangswert bei 3.677 €.

Quelle: vdek – Verband der Ersatzkassen e. V., Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer, Bund. Stand 1.7.2026, abgerufen am 27.9.2026. Bundesdurchschnitt nach Pflegekassenleistung und nach Leistungszuschlag. Kein Wert für eine bestimmte Einrichtung; die Kosten einzelner Heime weichen erheblich ab.

Wie lange würden Ihre Rücklagen reichen?

Tragen Sie ein, was bei Ihnen weiterliefe und was Sie zurückgelegt haben. Der Rechner macht daraus eine einfache Rechnung — Monat, Jahr, Zeitraum. Keine Verzinsung, keine Kostensteigerung, keine versteckte Annahme.

€ / Monat

Vorbelegt mit 3.364 € — dem bundesweiten Durchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr (vdek, Stand 1. Juli 2026). Ihre Einrichtung kann deutlich darüber oder darunter liegen.

€ / Monat

Rente, Miete, sonstige laufende Einkünfte.

€ / Monat

Falls etwas besteht. Sonst 0 lassen.

€

Optional. Nur, was Sie tatsächlich einsetzen könnten.

Zeitraum

Wie lange die Situation anhalten könnte, weiß niemand vorher. Der Zeitraum ist eine Annahme, keine Erwartung.

Jahre

1 bis 25 Jahre.

Monatlich ungedeckt

1.764 €

Modellrechnung mit gleichbleibenden Beträgen. Nicht eingerechnet sind Kostensteigerungen, Zinsen, Steuern und jede Veränderung Ihrer Einkünfte. Die tatsächlichen Kosten einer Einrichtung können erheblich abweichen.

Pro Jahr21.168 €
In 5 Jahren105.840 €
1 J. · 21.168 €3 J. · 63.504 €5 J. · 105.840 €10 J. · 211.680 €Ihre Rücklagen: 80.000 €

Bei 80.000 € frei verfügbarem Vermögen wäre diese modellierte Lücke rechnerisch aufgebraucht nach

3 Jahre und 9 Monate

Diese Rechnung sagt nichts darüber, ob und in welchem Umfang Vermögen oder eine Immobilie im Pflegefall herangezogen würden. Das richtet sich nach dem Sozialrecht und dem Einzelfall und gehört in eine Beratung, die dafür zuständig ist.

Was die Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege zahlt

Feste Monatsbeträge je Pflegegrad. Sie sind bereits in den Zahlen oben berücksichtigt — die Eigenbeteiligung ist das, was danach übrig bleibt.

  • Pflegegrad 2805 € / Monat
  • Pflegegrad 31.319 € / Monat
  • Pflegegrad 41.855 € / Monat
  • Pflegegrad 52.096 € / Monat

Werte für 2026. Dazu kommt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, bemessen am Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil): 15 % ab dem ersten Monat, 30 % nach 12 Monaten, 50 % nach 24 Monaten, 75 % nach 36 Monaten. Quelle: § 43c SGB XI sowie BMG-Übersicht Leistungsbeträge 2026.

Für Pflegegrad 1 gibt es bei vollstationärer Pflege keinen Leistungsbetrag dieser Art; dort greifen andere Leistungen.

Vier Zahnräder — und jedes greift woanders

Kein Baustein ersetzt einen anderen. Sie greifen an verschiedenen Stellen, und an manchen greifen zwei gleichzeitig. Wer das einmal sortiert hat, entscheidet leichter.

  1. Unfall

    Was, wenn ein Unfall dauerhaft etwas verändert?

    Greift
    Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung, die Folge eines Unfalls ist. Die Leistung ist in der Regel ein einmaliger Kapitalbetrag, dessen Höhe sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad richtet.
    Greift nicht
    Bei Beeinträchtigungen, die aus einer Krankheit entstehen. Das ist die häufigere Ursache — und genau deshalb ist dieser Baustein kein Ersatz für die beiden nächsten.
    Überschneidung
    Ein Unfall kann gleichzeitig Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit auslösen. Dann können mehrere Bausteine nebeneinander leisten; sie schließen sich nicht aus.
    Zum Unfall-Rechner
  2. Arbeitskraft

    Was, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

    Greift
    Wenn die Arbeitskraft dauerhaft ausfällt — unabhängig davon, ob die Ursache ein Unfall oder eine Krankheit ist. Die Leistung ist typischerweise eine monatliche Rente, die das fehlende Einkommen ersetzen soll.
    Greift nicht
    Für die einmaligen Kosten, die unmittelbar nach einem Ereignis entstehen — ein Umbau oder ein anderes Fahrzeug werden nicht aus einer Monatsrente bezahlt.
    Überschneidung
    Wer berufsunfähig ist, ist nicht automatisch pflegebedürftig — und umgekehrt. Die Maßstäbe sind verschieden.
    Einkommenslücke rechnen
  3. Einkommen bei Krankheit

    Was, wenn ich mehrere Monate ausfalle — aber wieder gesund werde?

    Greift
    In der Zeit zwischen der Entgeltfortzahlung und der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Es geht um Monate, nicht um Jahrzehnte.
    Greift nicht
    Bei einem dauerhaften Ausfall. Dort endet dieser Baustein und die Frage wird eine andere.
    Überschneidung
    Dieser Baustein und die Arbeitskraft-Absicherung grenzen zeitlich aneinander. Die Lücke liegt meistens genau an der Naht.
    Krankengeld rechnen
  4. Pflege

    darum geht es hier

    Was, wenn ich im Alltag dauerhaft Hilfe brauche?

    Greift
    Wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt ist. Es geht um die laufenden Kosten, die die Pflegekasse nicht trägt — und die über Jahre anfallen können.
    Greift nicht
    Für den Einkommensausfall im Erwerbsalter. Pflegebedürftigkeit und Berufsunfähigkeit sind zwei verschiedene Feststellungen mit zwei verschiedenen Maßstäben.
    Überschneidung
    Im Alter läuft die Arbeitskraft-Absicherung meist längst aus. Dann steht dieser Baustein allein.

Daraus folgt ausdrücklich nicht, dass jede und jeder alle vier braucht. Was in welcher Reihenfolge sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Familie, Vermögen und Lebensphase ab — und genau das ist der Inhalt eines Gesprächs, nicht einer Webseite.

Häufige Fragen

Warum sinkt der Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer?
Weil die Pflegekasse einen Leistungszuschlag zahlt, der mit der Dauer steigt: 15 % ab dem ersten Monat, 30 % nach 12 Monaten, 50 % nach 24 Monaten, 75 % nach 36 Monaten (§ 43c SGB XI). Er bezieht sich aber nur auf den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) — nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Deshalb sinkt der Betrag, aber nie auf null.
Gelten diese Zahlen auch für mein Heim?
Nicht unbedingt. Es sind bundesweite Durchschnittswerte. Zwischen den Bundesländern liegen im ersten Jahr mehrere hundert Euro, und einzelne Einrichtungen weichen noch stärker ab. Wenn Sie die Kosten einer konkreten Einrichtung kennen, tragen Sie sie im Rechner einfach ein.
Muss ich im Pflegefall mein Haus verkaufen?
Diese Frage beantworte ich hier nicht, weil ich sie seriös nicht beantworten kann. Ob und in welchem Umfang Vermögen herangezogen wird, richtet sich nach dem Sozialrecht und dem Einzelfall; dafür sind Sozialberatung und gegebenenfalls rechtlicher Rat zuständig. Der Rechner sagt nur, wie lange die eingetragenen Rücklagen die eingetragene Lücke rechnerisch tragen würden — nicht mehr.
Rechnet der Rechner mit steigenden Kosten?
Nein, und das ist Absicht. Eine Annahme über die Kostenentwicklung der nächsten zwanzig Jahre wäre geraten und würde das Ergebnis genauer aussehen lassen, als es ist. Die Rechnung nennt deshalb offen, was sie nicht enthält — und das tatsächliche Ergebnis läge bei steigenden Kosten schlechter, nicht besser.
Was zahlt die Pflegeversicherung denn überhaupt?
Bei vollstationärer Pflege einen festen monatlichen Betrag je Pflegegrad, dazu den Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer. Die Beträge stehen weiter unten auf dieser Seite. Was darüber hinaus anfällt, trägt der Haushalt — und genau das ist der Betrag, um den es im Rechner geht.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser. Gespeichert wird nichts, in die Adresszeile wird nichts geschrieben, und von allein geht nichts hinaus. Übermittelt wird nur, wenn Sie das Formular unter dem Ergebnis ausfüllen und absenden — und dann genau die Angaben, die dort aufgelistet sind. Für das Ergebnis brauchen Sie keine Kontaktdaten anzugeben.

Ihr nächster Schritt

Sie haben die Rechnung gesehen. Ob und in welcher Höhe eine Absicherung zu Ihnen passt, hängt an Ihrer Situation — darüber sprechen wir am besten persönlich.

WhatsApp ist ein Kontaktweg, kein Beratungskanal: Der vorbereitete Text nennt nur das Thema, und persönliche Angaben besprechen wir nicht im Chat. Beim Öffnen des Links verarbeitet WhatsApp Ihre Nachricht und Ihre Rufnummer nach den eigenen Bedingungen des Dienstes.

Sie haben bereits eine Pflegeabsicherung und wissen nicht genau, was sie leistet? Schicken Sie mir die Unterlagen.