Gewerbe

Erst klären, was den Betrieb treffen kann. Dann absichern.

In einem Betrieb liegen zwei verschiedene Dinge nebeneinander: Risiken, über die Sie entscheiden, und Pflichten, die aus dem Gesetz folgen. Beide können teuer werden. Nur das zweite lässt sich nicht aufschieben.

Drei Felder zum Launch

Diese Website behandelt zunächst die Themen, zu denen belastbar etwas gesagt werden kann. Alles Weitere gehört ins Gespräch statt auf eine Übersichtsseite.

Betriebliche Haftung

Wofür haftet Ihr Betrieb gegenüber Dritten?

Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit bei anderen entstehen, treffen den Betrieb wirtschaftlich unmittelbar. Die Betriebshaftpflicht ist dafür das Kernthema. Welche weiteren Risiken bei Ihnen tatsächlich vorhanden sind, hängt von Tätigkeit, Größe und Struktur ab.

Betriebshaftpflicht verstehen →

Arbeitgeberverantwortung

Welche Pflichten entstehen aus Ihrer Rolle als Arbeitgeber?

Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Wer davon Gebrauch macht, löst beim Arbeitgeber dauerhafte Pflichten aus — von der Durchführung über den Zuschuss bis zur Dokumentation.

bAV aus Arbeitgebersicht →

Laufende Verpflichtungen aus Zusagen

Wissen Sie, welche Prüfpflichten aus bestehenden Zusagen entstehen können?

Eine erteilte Versorgungszusage endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Aus laufenden Betriebsrenten kann eine regelmäßige Prüfpflicht folgen — § 16 BetrAVG. Ob sie Ihren Bestand betrifft, hängt von der Zusage ab.

Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG →

Betriebliche Risiken und Haftung

Wer im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit einem anderen schadet, haftet dafür. Das ist derselbe Grundsatz wie im privaten Bereich — mit dem Unterschied, dass im Betrieb mehr Menschen handeln, mehr Werte im Spiel sind und mehr Verträge dahinterstehen.

Das Kernthema ist die Betriebshaftpflicht. Sie adressiert Schäden, die Dritten aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Was im konkreten Vertrag als Leistungsfall gilt, steht in den Bedingungen und nicht im Namen der Versicherung.

Welche weiteren Risiken hinzukommen, hängt von Ihrer Tätigkeit ab: Sachwerte, Betriebsunterbrechung, digitale Risiken, Gebäude. Diese Themen behandeln wir im Gespräch — auf dieser Website sind sie noch nicht ausgearbeitet, und was nicht ausgearbeitet ist, wird hier auch nicht als Leistung dargestellt.

Arbeitgeberverantwortung und bAV

Beschäftigte können verlangen, dass Teile ihres künftigen Entgelts für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden (§ 1a BetrAVG). Der Arbeitgeber entscheidet nicht darüber, ob dieser Anspruch besteht — sondern darüber, wie er ihn umsetzt.

Daran hängen weitere Pflichten: ein Zuschuss, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, die Wahl und Führung eines Durchführungswegs, die Dokumentation der Zusagen und deren Verwaltung über viele Jahre.

Was Arbeitgeber zur bAV wissen sollten →

Bestehende Zusagen und laufende Verpflichtungen

Der Teil, der in der Praxis am häufigsten aus dem Blick gerät: Zusagen, die vor Jahren erteilt wurden und heute laufende Leistungen auslösen. Sie stehen selten im Tagesgeschäft und tauchen erst wieder auf, wenn eine Frage dazu gestellt wird.

Aus laufenden Betriebsrenten kann eine regelmäßige Prüfpflicht folgen (§ 16 BetrAVG). Ob sie besteht, hängt von der einzelnen Zusage und dem Durchführungsweg ab — pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG →

Wie wir vorgehen

  1. Schritt 1

    Betriebliche Situation aufnehmen

    Tätigkeit, Struktur, Beschäftigte, bestehende Verträge und Zusagen. Ohne dieses Bild ist jede Aussage über Risiken allgemein.

  2. Schritt 2

    Risiken und Pflichten trennen

    Manches ist eine Entscheidung, anderes eine gesetzliche Pflicht. Beides gehört auf denselben Tisch, aber nicht in dieselbe Spalte.

  3. Schritt 3

    Nach Tragweite priorisieren

    Zuerst das, was den Betrieb wirtschaftlich treffen kann. Danach das, was ärgerlich, aber tragbar wäre.

  4. Schritt 4

    Bestand klären

    Was ist bereits vorhanden, was läuft doppelt, was ist über die Jahre nicht nachgezogen worden? Diese Prüfung findet im Gespräch statt, nicht über ein Formular.

Betriebliche Situation klären

Für Betriebe gibt es auf dieser Website bewusst kein Selbstauskunfts-Werkzeug. Struktur, Verträge und Zusagen lassen sich nicht sinnvoll über ein Formular erfassen — und Vertrags-, Mitarbeiter- oder Personaldaten gehören ohnehin nicht in ein öffentliches Formular.

Häufige Fragen

Womit fängt eine betriebliche Betrachtung an?
Mit Ihrer Tätigkeit und Ihrer Struktur, nicht mit einer Produktliste. Erst wenn klar ist, was Sie tun, wer für Sie arbeitet und welche Verträge und Zusagen bereits bestehen, lässt sich sagen, welche Risiken und Pflichten überhaupt relevant sind.
Was ist Pflicht und was ist Entscheidung?
Beides kommt vor. Der Anspruch von Beschäftigten auf Entgeltumwandlung und die daraus folgenden Arbeitgeberpflichten ergeben sich aus dem Gesetz. Ob und wie ein betriebliches Risiko versichert wird, ist dagegen eine unternehmerische Entscheidung. Diese Trennung steht am Anfang jedes Gesprächs.
Warum steht hier keine Liste aller Gewerbesparten?
Weil eine Liste nichts darüber aussagt, was in Ihrem Betrieb tatsächlich vorhanden ist. Zum Launch behandelt diese Website die betriebliche Haftung, die Arbeitgeberverantwortung und die Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG. Weitere Themen besprechen wir persönlich.
Gibt es einen Check für Betriebe?
Derzeit nicht. Der Versicherungs-Check und die Rechner auf dieser Website sind auf private Situationen ausgelegt. Für Betriebe ist die Bestandsaufnahme das Gespräch — dort lassen sich Struktur, Verträge und Zusagen zusammen betrachten.
Welche Unterlagen brauche ich für ein erstes Gespräch?
Für ein erstes Gespräch keine. Sinnvoll ist ein grober Überblick: Was macht der Betrieb, wie viele Beschäftigte gibt es, bestehen bereits Versorgungszusagen? Unterlagen kommen später und werden nicht über diese Website hochgeladen.

Passend dazu: bAV aus Sicht der Beschäftigten · Private Absicherung