Vorbereitung

Gesundheitscheck: damit das Gespräch nicht bei null anfängt

Bei Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen entscheidet die gesundheitliche Situation mit darüber, was möglich ist. Damit wir darüber sprechen können, ohne bei null anzufangen, genügen mir ein paar Angaben. Mehr frage ich hier nicht ab – und mehr sollten Sie hier auch nicht schreiben.

Drei Dinge vorweg

  • Das hier ist kein Antrag und keine Risikoprüfung. Die Gesundheitsfragen stellt der Versicherer selbst, in Textform, und wir gehen sie gemeinsam durch.
  • Sie bekommen danach keine automatische Aussage über Versicherbarkeit, Annahme oder Ablehnung. Diese Entscheidung trifft allein der Versicherer.
  • Bitte keine Diagnosen und Befunde in die Felder schreiben. Dass es etwas zu besprechen gibt, genügt vollkommen.

So läuft es ab

  1. 1Sie machen die Angaben hierWenige Fragen, je nachdem, ob es um Krankenversicherung oder um Berufsunfähigkeit und Leben geht. Zwei Minuten.
  2. 2Ich melde michMit dem, was aus meiner Sicht als Nächstes sinnvoll ist. Manchmal ist das ein Antrag, manchmal eine anonyme Voranfrage, manchmal ein anderer Weg.
  3. 3Die Gesundheitsfragen kommen erst danachSie stammen vom Versicherer, stehen in Textform im Antrag und werden gemeinsam durchgegangen. Vollständig und richtig — daran hängt später der Versicherungsschutz.

Ihre Angaben

Worum geht es?

Die beiden Wege sind getrennt, weil bei Kranken- und bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen unterschiedliche Dinge geklärt werden.

Warum Vollständigkeit später so wichtig ist

Wer einen Antrag stellt, muss die Fragen des Versicherers zu gefahrerheblichen Umständen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Der Versicherer stellt diese Fragen in Textform; werden sie falsch oder unvollständig beantwortet, kann er vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, anpassen oder anfechten — und im Leistungsfall kann der Schutz entfallen (§ 19 VVG, Rechtsfolgenbelehrung des Versicherers).

Genau deshalb steht auf dieser Seite keine Liste dessen, was man angeblich weglassen darf. Ich kann Ihnen das nicht abnehmen, und ein pauschaler Satz dazu würde Ihnen schaden, nicht helfen. Was ich tun kann: die Fragen mit Ihnen durchgehen, bevor Sie unterschreiben.

Häufige Fragen

Ist das ein Antrag?
Nein. Ein Antrag setzt die Gesundheitsfragen des Versicherers voraus. Die werden in Textform gestellt (§ 19 Abs. 1 und Abs. 5 VVG), und sie gehen wir gemeinsam durch – nicht nebenbei über ein Webformular. Was Sie hier machen, bereitet dieses Gespräch vor.
Bekomme ich danach eine Aussage, ob ich versicherbar bin?
Nein, und das wäre auch nicht seriös. Über Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung entscheidet allein der Versicherer, auf seine eigenen Fragen hin und nach seinen Maßstäben. Sie bekommen von mir eine Rückmeldung, wie wir sinnvoll weitermachen.
Warum fragen Sie nicht nach einem bestimmten Zeitraum?
Weil ich Ihnen keinen nennen kann, den ich nicht belegen kann. Welcher Zeitraum gilt, steht in den Fragen des jeweiligen Antrags und unterscheidet sich je nach Versicherung und Sparte. Eine Jahreszahl auf dieser Seite wäre eine Aussage über den Umfang Ihrer Anzeigepflicht – und an der hängt der Bestand Ihres Vertrags.
Muss ich Bagatellen wie eine Erkältung angeben?
Diese Frage beantworte ich hier bewusst nicht pauschal, obwohl es die bequemere Antwort wäre. Was anzugeben ist, richtet sich nach der konkreten Frage des Versicherers. Die Regel, die immer trägt: Im Zweifel lieber nennen und gemeinsam einordnen. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
Warum soll ich hier keine Diagnosen hinschreiben?
Weil die Angaben per E-Mail übermittelt werden und dann dauerhaft in einem Postfach liegen. Für die Frage, ob es etwas zu besprechen gibt, ist das angemessen; für Diagnosen, Befunde und Behandlungsverläufe ist es das aus meiner Sicht nicht. Diese Einzelheiten besprechen wir persönlich.
Kann ich Arztberichte hochladen?
Nicht über diese Website. Der Upload für Versicherungsunterlagen ist bewusst davon getrennt und nimmt ausdrücklich keine Gesundheitsunterlagen an. Wenn Unterlagen nötig sind, klären wir im Gespräch den passenden Weg.
Was passiert mit meinen Angaben?
Sie gehen in genau eine E-Mail an mein Postfach. Auf dieser Website wird nichts gespeichert, nichts in die Adresszeile geschrieben und nichts protokolliert. Es gibt keine Analyse und keine Weitergabe an Dritte; eine Übermittlung an einen Versicherer erfolgt erst, wenn Sie einen Antrag stellen wollen – und dann mit Ihrem Wissen.
Kann ich das rückgängig machen?
Ja. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, formlos und ohne Begründung. Sagen Sie mir Bescheid, dann wird die Nachricht gelöscht.

Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten: Termin anfragen. Für bestehende Verträge ohne Gesundheitsbezug gibt es den Weg Police prüfen lassen.