Vorsorge

Erst wissen, was fehlt. Dann entscheiden, womit.

Vorsorge beginnt nicht mit einem Vertrag, sondern mit einer Zahl: dem Betrag, der Ihnen im Ruhestand voraussichtlich fehlt. Ohne diese Größenordnung ist jede Produktentscheidung geraten.

In dieser Reihenfolge

  1. Schritt 1

    Die Lücke kennen

    Ihre Renteninformation nennt einen Betrag. Er ist brutto, und er beschreibt nur die gesetzliche Ebene. Die Differenz zu dem, was Sie später brauchen, ist der Ausgangspunkt — nicht das Ergebnis.

    Rentenlücke berechnen →

  2. Schritt 2

    Vorhandenes einbeziehen

    Gesetzliche Ansprüche, betriebliche Zusagen, Versorgungswerk, bestehende Verträge. Vieles ist da. Ohne diesen Überblick wird die Lücke systematisch überschätzt.

  3. Schritt 3

    Arbeitgeberleistungen prüfen

    Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Entgelts für eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (§ 1a BetrAVG). Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der konkreten Zusage ab.

    Betriebliche Altersvorsorge →

  4. Schritt 4

    Einordnen, dann entscheiden

    Erst wenn Lücke, Vorhandenes und Zeithorizont auf dem Tisch liegen, wird über Wege gesprochen. Die Reihenfolge ist der Unterschied zwischen einer Entscheidung und einem Abschluss.

    Altersvorsorge einordnen →

Der Rentenlücken-Rechner

Grundlage ist Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie wird jedem zugesandt, der die Voraussetzungen des § 109 SGB VI erfüllt, und enthält die Beträge, die der Rechner braucht.

Der Rechner arbeitet mit Bruttobeträgen auf dem Wertstand Ihrer Renteninformation. Er trifft keine Annahme über Inflation und keine über Rendite. Alle Annahmen, die er macht, stehen offen im Ergebnis.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es werden keine Kontaktdaten abgefragt und nichts gespeichert.

Zum Rentenlücken-Rechner →

Regelmäßig nachsehen

Vorsorge ist keine einmalige Entscheidung. Ein Jobwechsel, eine Elternzeit, eine Selbstständigkeit oder ein längerer Ausfall verändern die Ansprüche — manchmal deutlich.

Ein sinnvoller Anlass ist jede neue Renteninformation. Sie kommt regelmäßig ins Haus und ist damit der einfachste Erinnerungsmechanismus, den es gibt.

Häufige Fragen

Was ist die Rentenlücke genau?
Die Differenz zwischen dem, was Sie im Ruhestand voraussichtlich an Einkünften haben, und dem, was Sie dann brauchen. Beide Seiten sind Schätzungen — deshalb ist die Lücke eine Größenordnung und kein exakter Betrag.
Ist der berechnete Betrag in heutiger Kaufkraft?
Nein, und das ist wichtig. Die Beträge der Renteninformation stehen auf dem Wertstand der Renteninformation. Was sie in vielen Jahren tatsächlich wert sind, hängt von der Preisentwicklung ab, die niemand vorhersagt. Der Rechner rechnet deshalb keine Kaufkraft und keine Inflation.
Sind die Beträge brutto oder netto?
Brutto. Von einer gesetzlichen Rente gehen später noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und sie ist steuerpflichtig. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab und wird hier nicht berechnet.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich damit zu beschäftigen?
Sobald Sie eine Renteninformation erhalten. Der Zeithorizont ist der einzige Faktor, den Sie später nicht mehr zurückholen können — alle anderen lassen sich anpassen.
Beraten Sie auch zum Vermögensaufbau?
Diese Website beschränkt sich derzeit auf Vorsorgethemen. Zu Geldanlage außerhalb von Vorsorgeverträgen finden Sie hier bewusst keine Aussagen und keine Werkzeuge.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Normen. Sie beschreiben den gesetzlichen Rahmen, nicht Ihren Einzelfall.

§ 109 SGB VI
Renteninformation und Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung; Grundlage des Rentenlücken-Rechners
§ 1a BetrAVG
Anspruch von Beschäftigten auf Entgeltumwandlung (Abs. 1) und verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart (Abs. 1a)

Stand der Prüfung am Gesetzestext: 09.09.2026

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