Vorsorge
Erst wissen, was fehlt. Dann entscheiden, womit.
Vorsorge beginnt nicht mit einem Vertrag, sondern mit einer Zahl: dem Betrag, der Ihnen im Ruhestand voraussichtlich fehlt. Ohne diese Größenordnung ist jede Produktentscheidung geraten.
In dieser Reihenfolge
Schritt 1
Die Lücke kennen
Ihre Renteninformation nennt einen Betrag. Er ist brutto, und er beschreibt nur die gesetzliche Ebene. Die Differenz zu dem, was Sie später brauchen, ist der Ausgangspunkt — nicht das Ergebnis.
Schritt 2
Vorhandenes einbeziehen
Gesetzliche Ansprüche, betriebliche Zusagen, Versorgungswerk, bestehende Verträge. Vieles ist da. Ohne diesen Überblick wird die Lücke systematisch überschätzt.
Schritt 3
Arbeitgeberleistungen prüfen
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Entgelts für eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (§ 1a BetrAVG). Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der konkreten Zusage ab.
Schritt 4
Einordnen, dann entscheiden
Erst wenn Lücke, Vorhandenes und Zeithorizont auf dem Tisch liegen, wird über Wege gesprochen. Die Reihenfolge ist der Unterschied zwischen einer Entscheidung und einem Abschluss.
Der Rentenlücken-Rechner
Grundlage ist Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie wird jedem zugesandt, der die Voraussetzungen des § 109 SGB VI erfüllt, und enthält die Beträge, die der Rechner braucht.
Der Rechner arbeitet mit Bruttobeträgen auf dem Wertstand Ihrer Renteninformation. Er trifft keine Annahme über Inflation und keine über Rendite. Alle Annahmen, die er macht, stehen offen im Ergebnis.
Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es werden keine Kontaktdaten abgefragt und nichts gespeichert.
Regelmäßig nachsehen
Vorsorge ist keine einmalige Entscheidung. Ein Jobwechsel, eine Elternzeit, eine Selbstständigkeit oder ein längerer Ausfall verändern die Ansprüche — manchmal deutlich.
Ein sinnvoller Anlass ist jede neue Renteninformation. Sie kommt regelmäßig ins Haus und ist damit der einfachste Erinnerungsmechanismus, den es gibt.
Häufige Fragen
Was ist die Rentenlücke genau?
Ist der berechnete Betrag in heutiger Kaufkraft?
Sind die Beträge brutto oder netto?
Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich damit zu beschäftigen?
Beraten Sie auch zum Vermögensaufbau?
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Normen. Sie beschreiben den gesetzlichen Rahmen, nicht Ihren Einzelfall.
- § 109 SGB VI
- Renteninformation und Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung; Grundlage des Rentenlücken-Rechners
- § 1a BetrAVG
- Anspruch von Beschäftigten auf Entgeltumwandlung (Abs. 1) und verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart (Abs. 1a)
Stand der Prüfung am Gesetzestext: 09.09.2026
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